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>>Inklusion und akustische Barrierefreiheit:<< Mehr Unabhängigkeit im öffentlichen Leben für Menschen mit Hörverlust.

Der prozentuale Anteil der Menschen mit vermindertem Hörvermögen steigt.

Vor allem die Veränderung der Bevölkerungs-Altersstruktur prägt diesen Trend entscheidend. Bereits bei jedem vierten 50- bis 59-jährigen ist ein – wenn auch größtenteils nur leichter – Hörverlust feststellbar. Bei den Über-70-jährigen liegt die Quote der Schwerhörigen schon bei mehr als fünfzig Prozent – mit deutlich erhöhtem Grad des Hörverlustes. Der prozentuale Anteil dieser Altersgruppen wird auch in den kommenden Jahren ansteigen.

Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben

Diese so genannte »Generation 50plus« ist höchst aktiv an der Gestaltung des öffentlichen Lebens beteiligt. Sie stellt eine Gruppe mit starker Kaufkraft dar, nimmt umfassend kulturelle Angebote wahr und nutzt alle zeitgemäßen Medien. Nicht zuletzt erhebt sie den berechtigten Anspruch auf uneingeschränkte Information und Kommunikation – somit auch auf akustisch barrierefreie Infrastrukturen im weitesten Sinn.

Die barrierefreie Gestaltung öffentlicher und privater Infrastrukturen

Das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert Barrierefreiheit wie folgt: »Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.«

Der Begriff Barrierefreiheit bezieht naturgemäß auch den Zugang hörgeschädigter Menschen zu akustischer Information ein – angefangen bei so elementaren Signalen wie Alarmen und Notrufen über wissens- und bildungsfördernde Information sowie Kommunikation bis hin zur akustischen Teilhabe an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen.

Auch zeitgemäße Hörgeräte gewährleisten nicht in jeder Situation gutes Hören und klares Verstehen. In geräuschvoller Umgebung oder in Räumen mit starken Hall- oder Echoeffekten offenbaren sich nicht selten die Grenzen dieser Systeme. Deshalb werden besonders an Orten, in denen es auf eine störungsfreie Kommunkation ankommt, Audio-Übertragungseinrichtungen eingesetzt, welche die Hörgeräte effektiv einbinden beziehungsweise ergänzen.

Diese Systeme speisen den Klang entweder direkt ins Hörgerät oder in ein CI-System ein bzw. stellen ihn dem Nutzer über spezielle Empfänger bereit.

Nationale Gesetze zur Gleichstellung und deren Umsetzung

So vielfältig wie die kulturellen Merkmale der unterschiedlichen europäischen Staaten zeigt sich auch deren Anwendung gleichstellender Richtlinien (Antidiskriminierungsgesetze). Während beispielsweise in Frankreich, den Niederlanden, in Großbritannien und den skandinavischen Ländern weitreichende Maßnahmen der Gleichbehandlung bereits zum Alltag gehören, zeigt sich die Gestaltung barrierefreier In­frastrukturen in anderen Ländern – so auch in Deutschland – noch recht zurückhaltend.

Die Gleichstellung von Benach­teiligten und Minderheiten ist inzwischen allerdings auch ein zentrales Anliegen der Europäischen Union (EU-Grundlagenvertrag). Insofern dürfte die konsequente Umsetzung von Barrierefreiheit – allen voran in Einrichtungen öffentlicher Bauträger, aber auch in Gastronomie-, Veranstaltungs- oder Verkehrsbetrieben – für alle EU-Nationen nur noch eine Frage der Zeit sein.

Gesamteuropäisches Selbst­verständnis

Die EU appelliert an alle Mitgliedsstaaten, niemanden wegen seiner persönlichen Merkmale zu benachteiligen. In Artikel 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt es beispielsweise: »Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.«