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Garantiebedingungen

Die HUMANTECHNIK GmbH, Im Wörth 25, D-79576 Weil am Rhein gewährt für ihre Produkte eine Garantie, die etwaige Material- und Verarbeitungsmängel für einen Zeitraum von vierundzwanzig Monaten abdeckt.

  • Für im Lieferumfang befindliches oder separat erworbenes Zubehör (z.B. Akkus und Batterien) gilt eine Garantielaufzeit von 6 Monaten.
  • Für fest eingebaute Akkus in Produkten gilt eine Garantielaufzeit von zwölf Monaten.

Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Produkts beim Fachhändler oder im Webshop.

Wenn sich das Produkt während der Garantielaufzeit unter normalen Benutzungs- und Wartungsbedingungen als defekt erweist, wenden Sie sich bitte direkt an den Händler wo das Produkt erworben worden ist oder bei dem Verkauf der HUMANTECHNIK GmbH, Telefon +49 (0) 76 21 9 56 89 - 0.

Die Haftung beschränkt sich auf die Kosten für die Reparatur und / oder den Austausch der unter die Garantiebestimmungen fallenden reklamierten Einheit.

Die Reklamation des Produktes aufgrund eines festgestellten Mangels muss grundsätzlich gegenüber der HUMANTECHNIK GmbH erfolgen. Die Kontaktdaten finden Sie im Impressum der jeweiligen Website. In bestimmten Fällen erfüllen auch Schwesterunternehmen und autorisierte Geschäftspartner die Garantieleistungen entsprechend der Bestimmungen. Nähere Informationen in diesem Zusammenhang erhalten Kunden bei Zentrale der HUMANTECHNIK GmbH, Telefon +49 (0) 76 21 9 56 89 - 0 / Telefax +49 (0) 76 21 / 9 56 89 - 70.

HUMANTECHNIK GmbH
Im Wörth 25
D-79576 Weil am Rhein

Tel.: +49 (0) 76 21 / 9 56 89 - 0
Fax: +49 (0) 76 21 9 56 89 - 70
E-Mail:  info@humantechnik.com

Internet:
www.humantechnik.com
www.humantechnik-shop.com

 

Für die Garantie gelten die folgenden Garantiebedingungen/ Hinweise:

  1. Die Garantie gilt nur, wenn die Garantiekarte ordnungsgemäß ausgefüllt wurde und bei Vorlage des Kaufnachweises wie einer Original-Kaufquittung oder einem Kassen- bzw. Zahlungsbeleg mit Angabe des Kaufdatums, des Händlernamens, der Warenbezeichnung, und der Bestellnummer. Die HUMANTECHNIK GmbH behält sich das Recht vor, Garantieleistungen zu verweigern, wenn diese Informationen nach dem Kauf des Produktes entfernt oder geändert wurden.
  2. Senden Sie Ihr Gerät in Garantie- oder Gewährleistungsfällen bitte mit dem kompletten in der Verkaufsverpackung enthaltenen Lieferumfang zurück.
  3. Die HUMANTECHNIK GmbH verpflichtet sich, das defekte Teil zu reparieren oder das Produkt nach Ermessen auszutauschen. Alle Originalteile, die im Rahmen der Erbringung von Serviceleistungen ersetzt wurden, gehen in das Eigentum der HUMANTECHNIK GmbH über. Die neuen bzw. Austauschteile gehen in das Eigentum des Kunden über.
  4. Garantiereparaturen müssen durch der HUMANTECHNIK GmbH, ein Schwesterunternehmen der HUMANTECHNIK GmbH oder ein von der HUMANTECHNIK GmbH autorisiertes Partnerunternehmen durchgeführt werden. Kosten für Reparaturen, die nicht von den aufgeführten Stellen durchgeführt wurden, werden nicht erstattet und die Garantie erstreckt sich nicht auf Reparaturen oder Schäden, die ggf. durch solche Reparaturen entstehen.
  5. Reparaturleistungen oder der Austausch im Rahmen der Garantie berechtigen nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn des Garantiezeitraums. Reparaturen und direkter Austausch im Rahmen der Garantie können mit funktionell gleichwertigen Austauscheinheiten erfolgen.
  6. Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material-, Verarbeitungs- oder Funktionsfehler festgestellt werden. Die folgenden Punkte sind nicht durch die Garantie abgedeckt:
    • Regelmäßige Prüfungs-, Wartungs-, Reparatur- und Austauscharbeiten aufgrund von normalem Verschleiß.
    • Unsachgemäße Benutzung oder Missbrauch, einschließlich (aber nicht ausschließlich darauf beschränkt) der Unterlassung, das jeweilige Produkt für seinen normalen Zweck oder in Übereinstimmung mit den Gebrauchs- und Wartungsanweisungen der HUMANTECHNIK GmbH zu benutzen.
    • Benutzung des jeweiligen Produkts in Verbindung mit Zubehör, das nicht für die Verwendung zugelassen wurde.
    • Unfälle, höhere Gewalt oder Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs der HUMANTECHNIK GmbH liegen beispielsweise Wetterbedingungen, Wasser- / Feuereinfluss oder öffentliche Unruhen.
    • Nichtgenehmigte Modifikationen und Manipulationen, die am Produkt vorgenommen wurden.
    • Beschädigung des Akkus durch Nichteinhaltung der speziellen Anweisungen für den Umgang mit Akkus in der jeweiligen Bedienungsanleitung.
    • Reparaturen, die durch nicht autorisierte Stellen durchgeführt werden.
    • Bezeichnungen / Angaben auf dem Produkt wurden geändert, gelöscht, unkenntlich gemacht oder entfernt.
    • Akkus wurden mit Ladegeräten aufgeladen, die nicht durch die HUMANTECHNIK GmbH zugelassen sind.
    • Das Produkt wurde Flüssigkeiten/Chemikalien jeglicher Art und/oder extremen Temperaturen, Nässe bzw. Feuchtigkeit ausgesetzt.
  7. Die Rechte des Käufers nach der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung, d. h. die aus dem Kaufvertrag abgeleiteten Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer, werden von dieser Garantie nicht berührt. Diese Garantie gilt zusätzlich zu den anwendbaren Gewährleistungs- und Haftungsregelungen und beschränkt nicht die Rechte von Verbrauchern gegenüber Verkäufern oder andere zwingende bzw. gemäß dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abdingbare Rechte nach nationalem oder europäischem Recht.

 

Haftungsausschluss:

  • Im Rahmen der Garantie haftet die HUMANTECHNIK GmbH nicht für Vermögensschäden, Ausfallzeiten, Leih- oder Mietgeräte, Fahrtkosten, entgangenen Gewinn oder ähnliches; die Haftung durch die HUMANTECHNIK GmbH ist auf den Anschaffungswert des Produktes beschränkt.

 

Begrenzte Herstellergarantie der HUMANTECHNIK GmbH (europaweite Garantie)

Die begrenzte Herstellergarantie der HUMANTECHNIK GmbH gilt für Kunden, die im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz oder in Norwegen (“Europa”) ein Produkt aus dem HUMANTECHNIK-Lieferprogramm erwerben, das durch die HUMANTECHNIK oder einen ihrer Partner in der genannten Region vertrieben wird.

Kunden können damit Garantieleistungen in den Ländern in Anspruch nehmen wo das Produkt erworben worden ist. Es gelten die Garantiebedingungen (Garantiezeit und Garantieleistungen) des Landes, in dem Garantieleistungen eingefordert werden. Diese freiwillig gewährte Herstellergarantie erweitert die Standardgarantie. Die Rechte des Käufers nach der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung werden davon nicht berührt.

Beim Anmelden von Garantieansprüchen im Sinne dieser Herstellergarantie muss der Kunde den Originalkaufbeleg vorlegen (d.h. den Kaufbeleg für den Erstkauf des Produkts durch einen Kunden). Sonderaktionen, mit denen die Bedingungen der begrenzten Herstellergarantie erweitert und/oder verbessert werden, sind auf das jeweilige Land beschränkt, in dem die Sonderaktion angeboten wird. Sie können in anderen Ländern nicht in Anspruch genommen werden.

Weil am Rhein, 15.04.2019